Wir setzen uns ein für eine Schule mit Gestaltungsraum.

Das bedeutet für uns

  • Mit den flexibel einsetzbaren Ressourcen können für lokale Herausforderungen lokale Lösungen umgesetzt werden.

  • Die bisher gewährten Gestaltungsräume bleiben erhalten (z.B. Entscheid Integration/Kleinklasse, vielfältige Beurteilung)

  • Die Lehrpersonen und die Schülerinnen und Schüler sollen das Lernen und die Lernorte aktiv mitgestalten können.

Auf der Basis eines liberalen Grundverständnisses von Organisation und Führung öffentlich-rechtlicher Institutionen wurde und wird den Aargauer Schulen vor Ort Gestaltungsraum geöffnet, gekoppelt mit Entscheidungskompetenz und Verantwortung.

Dazu gehören u.a. die konkrete Ausgestaltung der Schulführung, die Anstellung und Führung von Lehrpersonen, das neue Ressourcierungsmodell, die Möglichkeit, zwischen der integrativen Schule und der Führung von Kleinklassen zu entscheiden und die aktuelle Promotionsverordnung, welche berufsfachlich fundierte, informative und differenzierte Beurteilung zulässt.

Der Gestaltungsraum ermöglicht es der Schulführung und dem Lehrpersonenteam, auf die lokalen Herausforderungen zugeschnitten berufsfachliche, strukturelle und personelle Lösungen zu etablieren und damit die gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Aargauer Lehrplan Volksschule umzusetzen.

Starre Regelungen sind für die Gestaltung der Schule und des Unterrichts einengend und für das Lernen der Schülerinnen und Schüler kontraproduktiv.